LEICHEN- ODER ASCHEÜBERFÜHRUNG 

Hier finden Sie aktuelle Informationen über die erforderlichen 
Dokumente, die Sie benötigen

LEISTUNGEN FÜR DIE RÜCKÜBERFÜHRUNG IN DIE UKRAINE

  • die Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort und die anschließende Überführung zu uns.
  • Wir haben die Möglichkeit den Verstorbenen in unseren Kühlzellen aufzubewahren.
  • die hygienische Versorgung des Verstorbenen.
  • Durchführung der erforderliche Konservierung bzw. Einbalsamierung mit Formalin inkl. optische Herrichtung (Thanatopraxie).
  • Wir führen die hygienische Grundversorgung, Einkleidung (auch eigene Kleidung, wenn es gewünscht wird), rechtmäßige Einsargung.
  • Rechtmäßiger Überführungssarg mit Zinkeinsatz, welcher luftdicht verschlossen wird. Inkl. Kissen und Decke
  • Verwaltungsgebühren.
  • Ausstellung einer internationalen Sterbeurkunde vom zuständigen Standesamt.
  • der Leichenpasses vom Amt für öffentliche Ordnung.
  • die Abgabe der deutschen Bestattungsdokumente beim Konsulat.
  • der  Leichenpass
  • die Abwicklung sämtlicher Formalitäten und Behördenfahrten
  • Überführung des Sarges oder Urne mit dem  Bestattungswagen in die Ukraine.

Die Überführung des Verstorbenen in die Ukraine führen  wir immer in enger Absprache mit Ihnen, sodass Sie immer auf dem aktuellsten Stand sind.

Wir sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner für die Rücküberführung in die Ukraine.